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Haben Sie Probleme mit Pflegekindern oder benötigen Sie Hilfe bei Umgangsfragen im Scheidungsverfahren?
Für solche Fälle gibt es seit ein paar Jahren die Möglichkeit, einen "Anwalt des Kindes" (Verfahrenspfleger) vom Gericht bestellen zu lassen bzw. dessen Bestellung anzuregen.

Wollen Sie mehr wissen, dann klicken Sie bitte hier.

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